***Gewinnspiel Tickets ATP Halle Grass Court Open*** – einmalige Möglichkeit

Liebe Tennismitglieder,

dank einer großzügigen „Spende“ wurden uns einige Karten für das kommende ATP Turnier in Halle -ehemals Gerry Weber Open- 14.06.2022 – 19./20.06.2022 zur Verfügung gestellt.

Ihr habt nun kurzfristig die Möglichkeit, diese bei der Teilnahme an einem kleinen Quiz zu gewinnen und so bei einem der größten Turniere im Herrentennis in Deutschland live dabei zu sein.

Hierzu laden wir alle Interessierten zu den zwei folgenden Terminen ein, um am Clubhaus ein paar Fragen zu beantworten und so möglicherweise je 2 der begehrten Tickets zu gewinnen.

Montag 09.05.22 von 18:30 bis 19:30
Mittwoch 11.05.22 von 18:30 bis 19:30

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.

Ein riesiges Dankeschön geht dabei an den netten Spender, der uns und Euch diese Tickets zur Verfügung gestellt hat!

GOOD LUCK!

Eure Sportwartinnen

Catherine Wirges       Susanne Katz

Jahreshauptversammlung 2022 – Veränderungen im Vorstand

Liebe Tennismitglieder,

am 06.05.2022 fand unsere Jahreshauptversammlung statt, die einigermaßen gut besucht war, aber bei der wir uns noch mehr Zuspruch erhofft hatten.

Es war ein sehr informativer Abend im Hinblick auf die Ereignisse und Ergebnisse des Jahres 2021, sowie die kommenden Jubiläumsveranstaltungen am 18.06.2022.

Außerdem fanden auch noch Neuwahlen für die 1. und 2. Sportwarte/Innen und dem Wirtschaftswart statt:

1. SportwartinCatherine Wirges           2. SportwartinSusanne Katz

WirtschaftswartFlorian Voigtmann

An dieser Stellen einen herzlichen Glückwunsch und natürlich ein herzliches Dankeschön an die scheidenden Sportwarte und Wirtschaftswart

Torsten Zinngrebe, Thorsten Heide und Oliver Gunsch für Ihre sehr gute und erfolgreiche Arbeit in unserer Tennisabteilung.

Die Übersicht zum veränderten Vorstandsteam findet Ihr hier => Tennisabteilung Vorstandsliste_05-2022

Euer Vorstandsteam

Eröffnung des Clubhauses

Liebe Tennismitglieder und Eltern, sowie Kinder und Jugendliche,

seit dem 07.05.2022 ist unser Clubhaus wieder für Euch geöffnet => siehe Link Tennis Sommersaison 2022_Öffnung Clubhaus

Getränke werden, wie vor der Corona Pandemie, nun wieder in Gläsern ausgeschenkt und der Genuss eines frisch gezapften Bieres oder kühlen Weinschorle ist somit wieder möglich.

Nicht Alkoholische Getränke Vektor Abbildung - Illustration von clips,  orange: 15877117

Die Clubdienstzeiten bleiben zunächst bestehen.

Montag bis Freitag von 17.00 bis 21.00 Uhr,
Samstag von 14.00 bis 21.00 Uhr
und Sonntag von 11.00 bis 21.00 Uhr.

Eine Rückkehr auf 22.00 Uhr werden wir auch noch zeitnah beraten.

Der neue Vorstand freut sich auf Euren Besuch. Wir begrüßen auch gerne bei gemütlichem Beisammensein unsere Senioren und die Neumitglieder auf unserer Terrasse oder im Clubhaus.

Bis dahin mit besten sportlichen Grüßen

Euer Vorstandsteam

 

 

 

 

 

 

Sommer 2022 – Trainingsplan-Mannschaften Erwachsene und Punktspielplan 2022

Liebe Tennisspieler/-spielerinnen,

die entsprechenden Sommer 2022 – Pläne findet Ihr unter

  • Trainingszeiten und
  • Termine

Die Mannschaften freuen sich auf Eure Unterstützung bei den Heimpunktspielen.

Wir wünschen Euch eine sportlich gesunde, sowie erfolgreiche Sommersaison 2022.

Euer Vorstandsteam

Sommersaison 2022 Anschreiben – Arbeitseinsätze ab 12.03.2022 – Anmeldungen –

Liebe Tennismitglieder, Eltern, sowie Kinder und Jugendliche,

wir haben Euch unser Anschreiben zur Sommersaison 2022 via Mail zukommen lassen, nachfolgend nochmal der Link Tennisabteilung Sommersaison 2022_Anschreiben dazu.

Im Moment gilt daher unser gemeinsamer Fokus erstmal den Arbeitseinsätzen mit Start am 12.03.2022, die wir wie im letzten Jahr gestalten wollen.

Gleichzeitig wird der Clubdienstplan am ersten Arbeitseinsatz – 12.03.2022 – in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr vor dem Clubhaus ausliegen (auch bei Regen), damit Ihr Euch eintragen könnt. Der Plan 2021 wird nicht übernommen, somit könnt Ihr die Wochen neu zusammenstellen.

In unserer letzten Vorstandssitzung haben wir beschlossen, dass wir bei allen Arbeitseinsätzen wieder in Teams arbeiten, da dies einen sehr positiven Anklang bei Euch gefunden hat.

Die Vorgehensweise bleibt wie im letzten Jahr: Montags, vor dem jeweiligen Arbeitseinsatz, werden auf einem Tisch vor dem Clubhaus Listen ausgelegt, die zum einen die Arbeit, zum anderen die Zeit und die Anzahl der vorgesehen Personen vorgeben. Die Mitglieder haben dann die Möglichkeit, sich in diese Listen einzutragen.

Da es ab März voraussichtlich weitere Corona Lockerungen geben wird, werden wir Euch für die jeweiligen Arbeitseinsätze Getränke zur Verfügung stellen.

Wir bitten dennoch darum, die aktuell geltenden Corona-Hygieneregeln auf der Tennisanlage zu beachten und einzuhalten.

Bitte daran denken, dass jedes Mitglied selbst dafür Sorge tragen muss, dass die geleisteten Arbeitsstunden in diesem Jahr auf einer dafür vorbereiteten Arbeitsstundenliste (Ordner) eingetragen
werden und durch ein Vorstandsmitglied oder Bevollmächtigten abgezeichnet werden.

Wir weisen darauf hin, dass in dieser Saison sämtliche zu leistende Arbeitsstunden anfallen.
Jugendliche, die im Jahr 2021 ihren 16. Geburtstag gefeiert haben, sind in diesem Jahr in der Pflicht Arbeitsstunden zu leisten.

Bitte tragt zu den Arbeitseinsätzen keine Schuhe mit grobem Profil. Nicht vergessen, Arbeitshandschuhe mitbringen.

Wir bedanken uns für Eure hohe Einsatzbereitschaft und Unterstützung und wünschen allen Mitgliedern und ihren Familien einen guten Start in die neue Tennissaison, vor allem mit Gesundheit und viel positive Energie!

Euer Vorstandsteam

AKTUALISIERTE INFORMATIONEN ZUM HALLENSPIELBETRIEB – ab 13.12.2021 gilt für die Nutzung von Tennishallenplätzen das 2G-Format

Liebe Tennismitglieder, Eltern, sowie Kinder und Jugendliche,

nachfolgend die neuesten Entwicklungen zur Corona-Verordnung in Niedersachsen über die wir Euch im Nachfolgenden informieren möchten!

Ab 13.12.2021 gilt gemäß der neuen gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung für die Nutzung der Tennishalle das 2G-Format – siehe auch nachfolgenden Auszug – :

Sport
• 2G+ bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden – optional 2G bei Begrenzung 10qm/pro Person z.B. im Tennissport und 2G im Außenbereich
• FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben/im Sitzen (unverändert)
• Dokumentation Kontaktdaten (unverändert)

Im nachfolgenden Link 20211213_Corona-Verordnung Niedersachsen-kompakt könnt Ihr die gültigen Regelungen (u.a. Sport) entnehmen.

Sonst haben natürlich alle Hygienebestimmungen, sowie die Registrierung beim Betreten und Verlassen der Halle für alle Nutzer unverändert ihre Gültigkeit!!

Wir bedanken uns auch weiterhin für Eure Unterstützung!!

Der Vorstand und Supi Ediz

AKTUALISIERTE INFORMATIONEN ZUM HALLENSPIELBETRIEB – ERLEICHTERUNGEN BEI 2GPLUS IN NIEDERSACHSEN – Keine Testpflicht nach Booster-Impfung ab 06.12.2021

 

Liebe Tennismitglieder, Eltern, sowie Kinder und Jugendliche,

nachfolgend die neuesten Entwicklungen zur Corona-Verordnung in Niedersachsen über die wir Euch im Nachfolgenden in Zusammenarbeit mit dem TNB informieren möchten!

Bereits seit Samstag, 04.12.2021, werden Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nach einem Beschluss der Landesregierung Niedersachsen von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit.

Für den Besuch der entsprechenden Einrichtungen ist für diese Personen dann lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass erforderlich. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2Gplus entfällt.

Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung wird in dieser Woche vorgenommen. Verstöße gegen die Testpflicht im Sinne der aktuell gültigen Verordnung werden bei Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, bis zum Inkrafttreten der Verordnungsänderung zunächst geduldet.

Niedersachsen reagiert mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Corona-Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist. Darüber hinaus soll die Regelung dazu beitragen, die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten. An den Testpflichten für vollständig geimpfte Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ändert sich einstweilen nichts. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Erlangung des vollständigen Impfschutzes.

Die Auffrischungsimpfungen werden im digitalen Impfzertifikat der Covpass-App in der Regel als dritte Impfung hinterlegt, die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung.

Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, ist die zweite Impfung maßgeblich und gilt als Auffrischungsimpfung im Sinne der neuen Regelung. Dies gilt auch für genesene Personen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben.

Personen, die nach der Genesung lediglich eine Impfdosis erhalten haben, gelten hingegen als vollständig geimpft und müssen sich auch weiterhin testen lassen, bevor sie Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen besuchen, für die die 2Gplus-Regelungen gelten.

Für den Nachweis über die Auffrischungsimpfung kann neben dem digitalen Impfzertifikat wie bisher auch der gelbe Impfpass verwendet werden. (Quelle: PM Land Niedersachsen)

Ab heute 06.12.2021 können wir diese Erleichterung bei der Hallen-Nutzung ebenfalls umsetzen.

Bei den erweiterten gültigen Hygienebestimmungen unter 2G+ (u.a. FFP2-Masken – siehe auch Link: Tennis Warnstufe 2 – Neue Regelungen ab 01.12.2021) und Registrierung beim Betreten und Verlassen der Halle für alle Nutzer gibt es keine Änderungen!!

Wir bedanken uns unverändert für Eure Unterstützung!!

Bleibt gesund!!

Der Vorstand und Supi Ediz

AKTUALISIERTE INFORMATIONEN ZUM HALLENSPIELBETRIEB im 2G+ – Format – Gültig ab 01.12.2021

Liebe Tennismitglieder, Eltern, sowie Kinder und Jugendliche,

mit Eintritt und Umsetzung der Warnstufe 2 gilt das 2G+ – Format und somit ist der Nachweis über eine Negativtestung seitens aller Abo-Tennisspieler (Ehepaare oder auch Einzelspieler), Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres und Trainer bzw. Übungsleiter (auch wenn nur ein Platz belegt ist) täglich zu erbringen!!

Den Nachweis über die Negativtestung oder einmalig die Boosterimfung übermittelt Ihr bitte bei Betreten der Halle unverzüglich an:
Rüdiger Margenfeld
Handy-Nr. 01575 4629844 (WhatsApp) oder
Mail: ruediger.margenfeld@gmx.de

Bitte beachtet hierbei, dass Ihr die Halle nur betreten dürft, wenn ein Negativtest vorliegt.

Gleichzeitig möchten wir auf die erweiterten neuen gültigen Hygienebestimmungen unter 2G+ (u.a. FFP2-Masken – siehe auch Link: Tennis Warnstufe 2 – Neue Regelungen ab 01.12.2021) und Registrierung beim Betreten und Verlassen der Halle für alle Nutzer hinweisen.

Wir danken für Euer Verständnis.
Der Vorstand und Supi Ediz

AKTUALISIERTE INFORMATIONEN ZUM HALLENSPIELBETRIEB – AB WARNSTUFE 2 nur im 2G+ – Format – Gültig ab 01.12.2021

Liebe Tennismitglieder, Eltern, sowie Kinder und Jugendliche,

seit dem 24.11.2021 gilt die neueste Corona-Verordnung in Niedersachsen über die wir Euch im Nachfolgenden in Zusammenarbeit mit dem TNB informieren möchten!

Seitens der TNB-Sportkommission wurde beschlossen, dass der Punktspiel- und Turnierbetrieb unter der 2G-Regelung fortgesetzt wird. Weitere Erklärungen siehe unter link tnb-tennis

Wichtig für die Tennisspieler und den Sport im TNB

Die Indikatoren „Hospitalisierung“ und „Intensivbetten“ sind landesweite Indikatoren, der Indikator „Neuinfizierte“ ist auf den Landkreis/die kreisfreie Stadt bezogen (§2 (2)).

Seitens des TNB kann also keine landesweit einheitliche Regelung für den Spielbetrieb und Training vorgegeben werden.

  • Somit ist bei jeglicher Nutzung von Sportanlagen (innen und außen) die Vorgabe des jeweiligen Landkreises ebenso zu beachten wie die des Landes.
  • Sitzungen und Zusammenkünfte obliegen in Warnstufe 1 mit mehr als 25 Personen der 2G-Regelung, in Warnstufe 2 und 3 gelten geringe Personenzahlen und 2G+
  • Regelungen bei Sportveranstaltungen/-betrieb – indoor – je Warnstufe:
    • Keine Warnstufe: 3G, Medizinische Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen
    • Warnstufe 1: 2G Medizinische Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen
    • Warnstufe 2: 2G+,  FFP2- Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen
  • Vorzulegende Tests sind durch andere (geschulte) Personen durchzuführen bzw. zu beaufsichtigen. Allein durchgeführte Selbsttests werden nicht anerkannt – das ist aber nicht neu bei der verpflichtenden Vorgabe eines Tests.

Indoor Sport nur noch unter 2G+ in Niedersachsen ab Warnstufe 2 möglich – GÜLTIG ab 01.12.2021:

Spielberechtigt sind nur Spieler, die „vollständig geimpft“ oder „genesen“ sind und einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.

o    Als „geimpft“ wird eine Person ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff angesehen. Vollständig geimpft ist eine Person auch bei nachgewiesener          Infektion und einer zusätzlichen Impfdosis.

o    Als „genesen“ gilt eine Person mit einem auf sie ausgestellten, gültigen Genesenenausweis.

o    Testpflicht:

  • Ein Schnelltest- bzw. ein Selbsttest (unter Aufsicht vor der Anlage) muss durch die testende Einrichtung bestätigt sein und ist nach Probeentnahme 24 Stunden gültig
  • Ein PCR-Test zum Nachweis darf nicht mehr als 48 Stunden vorher vorgenommen sein

o    Die Liste (der schriftliche Nachweis, aller Personen, die die Halle betreten wollen) der vollständig geimpften und genesenen Personen mit negativem Testergebnis muss dem Heimverein vor dem Betreten der Halle vorgelegt werden.

o    Die Anwendung der 2G+-Regel  gilt nicht für Schülerinnen und Schüler bzw. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Rahmen des verbindlichen Testkonzepts vom Land Niedersachsen/Bremen regelmäßig getestet werden. (Hinweis: Ausnahme gilt auch in den Ferien).

o    Die Anwendung der 2G+-Regel gilt nicht für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personengruppen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.

o    Für die Einhaltung/Kontrolle der 2G+-Regel ihrer am Sportbetrieb teilnehmenden Mitglieder, für Sportler aus Gastvereinen sowie Zuschauer von Sportveranstaltungen sind wie bisher die Heimvereine verantwortlich.

Wir bedanken uns weiterhin für Eure Unterstützung und Verständnis bei der Einhaltung der entsprechenden gültigen Regelungen!

Bleibt gesund!
Euer Vorstand

AKTUALISIERTE INFORMATIONEN ZUM HALLEN-PUNKTSPIELBETRIEB DER ALTERSKLASSEN – Update 17.11.2021

Sollte eine „regionale Verordnung“ das Spielen in der Halle auf die 2G Regelung begrenzen, dann muss im Vorfeld mit dem Gegner abgeklärt werden, ob dieser aufgrund der neuen Verordnung antreten kann. Wenn dies der Fall ist, dann kann das Punktspiel wie gewohnt durchgeführt werden.

Ist dies nicht der Fall, muss ein anderer Termin gesucht werden oder das Heimrecht getauscht werden. Der Gegner kann aktuell nicht dazu gezwungen werden, unter 2G Bedingungen zu spielen, wenn Stammspieler (Pos. 1-4 der namentlichen Mannschaftsmeldung) nicht eingesetzt werden können. Der Spielleiter ist zu informieren! Der Verein (vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied) muss schriftlich erklären, dass der Spieler (Angabe des Spielers erforderlich) nicht geimpft oder genesen ist. Die Erklärung ist bis spätestens mittwochs, 12 Uhr vor dem angesetzten Spieltag dem Spielleiter zu erbringen, andernfalls bleibt der bisherige Spieltermin bestehenSofern der Spieler in Folgespielen unter der 2G-Regelung teilnehmen sollte, muss der Spieler den Impfstatus nachweisen.

Generell gilt:

Auf Empfehlung der Sportkommission hat das Präsidium des TNB unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Verordnungen der Länder Niedersachsen und Bremen entschieden, dass der Punktspielbetrieb der Altersklassen in der Wintersaison 2021/22 zum derzeitigen Zeitpunkt mit einer max. 3G-Regelung durchgeführt wird.

Wenn in Ihrer Halle für den Sportbetrieb die 2G-Regelung gilt, empfehlen wir, mit dem Hallenbetreiber abzustimmen, ob die Punktspiele auch unter der 3G-Regelung durchgeführt werden können.

Sofern der Hallenbetreiber an der 2G-Regelung festhält, bestehen nachfolgende Möglichkeiten:

  • Wenn beide Mannschaften die 2G-Regelung erfüllen, welches im Vorfeld zwingend nachweislich abzustimmen ist, kann das Punktspiel auch unter der 2G-Regelung durchgeführt werden.
  • Die Heimmannschaft kann das Punktspiel in eine andere Halle mit 3G-Regelung verlegen. Hierzu ist die gegnerische Mannschaft entsprechend zu informieren.
  • Das Heimrecht kann im gegenseitigen Einvernehmen getauscht werden, so dass das Punktspiel in einer anderen Halle mit 3G-Regelung stattfinden kann.
  • Das Punktspiel kann im gegenseitigen Einvernehmen auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, in der Hoffnung, dass zu diesem Zeitpunkt die 2G-Regelung nicht mehr gilt.

Sofern sich durch neue gesetzliche Verordnungen Veränderungen ergeben sollten, werden diese umgehend kommuniziert.