NEUE GÜLTIGE CORONA-VERORDNUNG IN NIEDERSACHSEN

In Niedersachsen gibt es eine neue Corona-Verordnung, die ab sofort in Kraft tritt und voraussichtlich bis einschl. 10.11.2021 gilt.

Die geänderte Verordnung orientiert sich dabei an folgenden Grundsätzen:

  • Zusammenkünfte werden nach Gefährdungsgrad einer Mehrfachansteckung betrachtet. Familientreffen werden daher anders behandelt als Großveranstaltungen.
  • Es gibt weiterhin eine Abstufung zwischen drinnen und draußen.
  • Vor einem verpflichtenden 2G gilt ein verschärftes 3G mit PCR-Test für Ungeimpfte.
  • Vor einer Schließung gilt ein verpflichtendes 2G.
  • Schließungen sind als letztes Mittel und nur für die Innenbereiche von Diskotheken ab Warnstufe 3 vorgesehen.

Der wesentliche Maßstab ist künftig nicht mehr die 7-Tage-Inzidenz, sondern die Hospitalisierungs-Inzidenz. Sie gilt als „Leitindikator“.

Eine Nutzung der 2G-Option bietet Betreibern und Veranstaltern eine gute Möglichkeit, wieder deutlich mehr Menschen für die gastronomischen Bereiche der Clubhäuser potentiell zu zulassen.

Der TNB empfiehlt dabei, entsprechende Entscheidungen abzuwägen.

Welche Auswirkungen eine lokale 2G-Regelung im Wintersspielbetrieb hat, wird derzeit im Sportbüro erarbeitet. Sobald Entscheidungen getroffen wurden, werden diese seitens des TNB umgehend kommuniziert.

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