AKTUALISIERTE INFORMATIONEN ZUM HALLENSPIELBETRIEB – ERLEICHTERUNGEN BEI 2GPLUS IN NIEDERSACHSEN – Keine Testpflicht nach Booster-Impfung ab 06.12.2021

 

Liebe Tennismitglieder, Eltern, sowie Kinder und Jugendliche,

nachfolgend die neuesten Entwicklungen zur Corona-Verordnung in Niedersachsen über die wir Euch im Nachfolgenden in Zusammenarbeit mit dem TNB informieren möchten!

Bereits seit Samstag, 04.12.2021, werden Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nach einem Beschluss der Landesregierung Niedersachsen von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit.

Für den Besuch der entsprechenden Einrichtungen ist für diese Personen dann lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass erforderlich. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2Gplus entfällt.

Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung wird in dieser Woche vorgenommen. Verstöße gegen die Testpflicht im Sinne der aktuell gültigen Verordnung werden bei Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, bis zum Inkrafttreten der Verordnungsänderung zunächst geduldet.

Niedersachsen reagiert mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Corona-Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist. Darüber hinaus soll die Regelung dazu beitragen, die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten. An den Testpflichten für vollständig geimpfte Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ändert sich einstweilen nichts. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Erlangung des vollständigen Impfschutzes.

Die Auffrischungsimpfungen werden im digitalen Impfzertifikat der Covpass-App in der Regel als dritte Impfung hinterlegt, die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung.

Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, ist die zweite Impfung maßgeblich und gilt als Auffrischungsimpfung im Sinne der neuen Regelung. Dies gilt auch für genesene Personen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben.

Personen, die nach der Genesung lediglich eine Impfdosis erhalten haben, gelten hingegen als vollständig geimpft und müssen sich auch weiterhin testen lassen, bevor sie Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen besuchen, für die die 2Gplus-Regelungen gelten.

Für den Nachweis über die Auffrischungsimpfung kann neben dem digitalen Impfzertifikat wie bisher auch der gelbe Impfpass verwendet werden. (Quelle: PM Land Niedersachsen)

Ab heute 06.12.2021 können wir diese Erleichterung bei der Hallen-Nutzung ebenfalls umsetzen.

Bei den erweiterten gültigen Hygienebestimmungen unter 2G+ (u.a. FFP2-Masken – siehe auch Link: Tennis Warnstufe 2 – Neue Regelungen ab 01.12.2021) und Registrierung beim Betreten und Verlassen der Halle für alle Nutzer gibt es keine Änderungen!!

Wir bedanken uns unverändert für Eure Unterstützung!!

Bleibt gesund!!

Der Vorstand und Supi Ediz

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert