AKTUALISIERTE INFORMATIONEN ZUM HALLENSPIELBETRIEB – AB WARNSTUFE 2 nur im 2G+ – Format – Gültig ab 01.12.2021

Liebe Tennismitglieder, Eltern, sowie Kinder und Jugendliche,

seit dem 24.11.2021 gilt die neueste Corona-Verordnung in Niedersachsen über die wir Euch im Nachfolgenden in Zusammenarbeit mit dem TNB informieren möchten!

Seitens der TNB-Sportkommission wurde beschlossen, dass der Punktspiel- und Turnierbetrieb unter der 2G-Regelung fortgesetzt wird. Weitere Erklärungen siehe unter link tnb-tennis

Wichtig für die Tennisspieler und den Sport im TNB

Die Indikatoren „Hospitalisierung“ und „Intensivbetten“ sind landesweite Indikatoren, der Indikator „Neuinfizierte“ ist auf den Landkreis/die kreisfreie Stadt bezogen (§2 (2)).

Seitens des TNB kann also keine landesweit einheitliche Regelung für den Spielbetrieb und Training vorgegeben werden.

  • Somit ist bei jeglicher Nutzung von Sportanlagen (innen und außen) die Vorgabe des jeweiligen Landkreises ebenso zu beachten wie die des Landes.
  • Sitzungen und Zusammenkünfte obliegen in Warnstufe 1 mit mehr als 25 Personen der 2G-Regelung, in Warnstufe 2 und 3 gelten geringe Personenzahlen und 2G+
  • Regelungen bei Sportveranstaltungen/-betrieb – indoor – je Warnstufe:
    • Keine Warnstufe: 3G, Medizinische Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen
    • Warnstufe 1: 2G Medizinische Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen
    • Warnstufe 2: 2G+,  FFP2- Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen
  • Vorzulegende Tests sind durch andere (geschulte) Personen durchzuführen bzw. zu beaufsichtigen. Allein durchgeführte Selbsttests werden nicht anerkannt – das ist aber nicht neu bei der verpflichtenden Vorgabe eines Tests.

Indoor Sport nur noch unter 2G+ in Niedersachsen ab Warnstufe 2 möglich – GÜLTIG ab 01.12.2021:

Spielberechtigt sind nur Spieler, die „vollständig geimpft“ oder „genesen“ sind und einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.

o    Als „geimpft“ wird eine Person ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff angesehen. Vollständig geimpft ist eine Person auch bei nachgewiesener          Infektion und einer zusätzlichen Impfdosis.

o    Als „genesen“ gilt eine Person mit einem auf sie ausgestellten, gültigen Genesenenausweis.

o    Testpflicht:

  • Ein Schnelltest- bzw. ein Selbsttest (unter Aufsicht vor der Anlage) muss durch die testende Einrichtung bestätigt sein und ist nach Probeentnahme 24 Stunden gültig
  • Ein PCR-Test zum Nachweis darf nicht mehr als 48 Stunden vorher vorgenommen sein

o    Die Liste (der schriftliche Nachweis, aller Personen, die die Halle betreten wollen) der vollständig geimpften und genesenen Personen mit negativem Testergebnis muss dem Heimverein vor dem Betreten der Halle vorgelegt werden.

o    Die Anwendung der 2G+-Regel  gilt nicht für Schülerinnen und Schüler bzw. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Rahmen des verbindlichen Testkonzepts vom Land Niedersachsen/Bremen regelmäßig getestet werden. (Hinweis: Ausnahme gilt auch in den Ferien).

o    Die Anwendung der 2G+-Regel gilt nicht für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personengruppen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.

o    Für die Einhaltung/Kontrolle der 2G+-Regel ihrer am Sportbetrieb teilnehmenden Mitglieder, für Sportler aus Gastvereinen sowie Zuschauer von Sportveranstaltungen sind wie bisher die Heimvereine verantwortlich.

Wir bedanken uns weiterhin für Eure Unterstützung und Verständnis bei der Einhaltung der entsprechenden gültigen Regelungen!

Bleibt gesund!
Euer Vorstand

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