AKTUALISIERTE INFORMATIONEN ZUM HALLENSPIELBETRIEB – ab 13.12.2021 gilt für die Nutzung von Tennishallenplätzen das 2G-Format

Liebe Tennismitglieder, Eltern, sowie Kinder und Jugendliche,

nachfolgend die neuesten Entwicklungen zur Corona-Verordnung in Niedersachsen über die wir Euch im Nachfolgenden informieren möchten!

Ab 13.12.2021 gilt gemäß der neuen gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung für die Nutzung der Tennishalle das 2G-Format – siehe auch nachfolgenden Auszug – :

Sport
• 2G+ bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden – optional 2G bei Begrenzung 10qm/pro Person z.B. im Tennissport und 2G im Außenbereich
• FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben/im Sitzen (unverändert)
• Dokumentation Kontaktdaten (unverändert)

Im nachfolgenden Link 20211213_Corona-Verordnung Niedersachsen-kompakt könnt Ihr die gültigen Regelungen (u.a. Sport) entnehmen.

Sonst haben natürlich alle Hygienebestimmungen, sowie die Registrierung beim Betreten und Verlassen der Halle für alle Nutzer unverändert ihre Gültigkeit!!

Wir bedanken uns auch weiterhin für Eure Unterstützung!!

Der Vorstand und Supi Ediz

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert