Tennis – Corona Update
Seit dem 05.06.2021 gilt für die Ausübung des Tennissports folgende Regelung
- Testung im Outdoorbereich ist behoben – die Testpflicht gilt nur für Kontaktsport. Da Tennis – egal ob Einzel oder Doppel – als kontaktloser Sport gilt, gibt es somit keine Testpflicht mehr für Einzel, Doppel, Training etc. in Stufe 1 und 2.
- Änderungen bei steigenden Inzidenzwerten sind möglich
- die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Anwesenheitsdokumentation bleibt weiterhin bestehen
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